Kanonisches Recht
Unsere Herangehensweise
In unserer Kanzlei sind Rechtsanwälte tätig, die kirchliche Sachverhalte verstehen.
Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger absolvierte von 2018 bis 2020 den postgradualen Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen an der Universität Wien (LL.M.) und berät und vertritt seitdem laufend in Causen, die einen gemeinsamen Blick auf das kanonische Recht einerseits und Fragen des Wirtschafts-, Liegenschafts- oder Unternehmensrecht andererseits erfordern.
Ausschlaggebend für die Beschäftigung mit diesen Sachverhalten waren für Dr. Florian Leitinger zunächst viele persönliche Kontakte im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ein großes persönliches Interesse und nicht zuletzt die Überzeugung, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften in unserer Gesellschaft zahlreiche wichtige Aufgaben übernehmen und dabei – gerade in derart dynamischen Zeiten – einen verlässlichen rechtsanwaltlichen Partner benötigen.
Mit Dekret des Bischofs der Diözese Graz-Seckau vom 25.04.2023 wurde Dr. Florian Leitinger LL.M. am Diözesangericht Graz-Seckau als Anwalt für Ehenichtigkeitsprozesse zugelassen und ins Album advocatorum der Diözese Graz-Seckau aufgenommen.