Unsere Herangehensweise

Diskret und Verlässlich. Gut beraten ist derjenige, der seine Erbfolge und die Aufteilung seines Vermögens bereits zu Lebzeiten regelt. Im Zuge eines Beratungsgesprächs erörtern wir anhand Ihrer individuellen familiären Konstellation erbrechtliche Fragestellungen und informieren Sie über die Erfordernisse und Möglichkeiten zur umfassenden Regelung Ihres Nachlasses.

Auch in der ohnedies herausfordernden Zeit nach dem Tod eines Angehörigen stehen wir Ihnen mit rechtlicher Beratung und Vertretung zur Seite. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche gemeinsam durch.

 

Unser Angebot für Sie

  • Rechtsberatung zu erbrechtlichen Fragestellungen
  • Errichtung von Testamenten
  • Vertragserrichtung in Erbrechtsangelegenheiten (Erbverträge, Pflichtteilsverzichte, Schenkungsverträge auf den Todesfall)
  • Ausarbeitung von Nachfolgeregelungen und Beratung von Familienunternehmen
  • Rechtsvertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Rechtsvertretung im Verfahren über das Erbrecht vor Gericht
  • Tätigkeit als Verlassenschaftskurator
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Verwaltungsrecht

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Wohnrecht

Insolvenzrecht
und Unternehmenssanierung

Insolvenzverwalter

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Beratung von Erzeugerorganisationen

in Kooperation mit gfa-consulting gmbh

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