Honorar
Wir sind unabhängige Rechtsanwälte aus Überzeugung. Uns geht es darum, die Probleme unserer Mandanten zu lösen und hochqualitative Rechtsvertretung zu bieten. Wir streben absolute High-Performance für unsere Mandanten an.
Wir können nicht jeden Fall übernehmen, aber die Fälle, die wir übernehmen, bearbeiten wir mit vollem Einsatz.
Das Vertrauen unserer Mandanten ist die wichtigste Basis für unsere Arbeit. Wir legen großen Wert auf gegenseitigen Respekt und Wertschätzung. Dazu gehört vor allem auch das gemeinsame Verständnis, dass hochqualitative Rechtsvertretung und Beratung eine angemessen Abgeltung rechtfertigt.
Ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist, klären wir im Zuge einer Erstbesprechung.
Kosten der Erstbesprechung
Wir verrechnen für die Erstbesprechung pauschal € 230,00 (inkl. USt). Die Erstbesprechung dauert bei uns maximal 45 Minuten. Die zusammenhängenden Backoffice-Tätigkeiten sind inkludiert. Bei uns gibt es kein „kostenloses Erstgespräch“ oder kurze Beratungen zu fixen Pauschalsätzen von Rechtsschutzversicherungen. Über die Kosten der Erstbesprechung stellen wir eine Honorarnote aus, die bei einer Rechtsschutzversicherung eingereicht werden kann. Je nach Rechtsschutzversicherung wird von dieser ein Teil rückerstattet.
Ziel
In der Erstbesprechung geht es uns ums 1) Zuhören, 2) Problem-Verstehen, 3) Klärung, ob wir das Mandat übernehmen, 4) die passende Honorarvereinbarung und 5) die ersten Schritte zur Lösung des Falles.
Wo / wie?
Erstbesprechungen halten wir vorwiegend in unserer Kanzlei in Weiz, nach gesonderter Vereinbarung auch in unserer Sprechstelle in der Grazer Innenstadt, unserer Sprechstelle in der Südoststeiermark oder per Telefon-/Videokonferenz ab.
Honorar-Abrechnungsweise
Wir rechnen transparent nach Stundensatz, in Form von Pauschalen oder nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien und Rechtsanwaltstarifgesetz) ab. Neue Mandate übernehmen wir nur gegen Zahlung eines ersten Teilkostenbeitrages (Kostendepot). Danach rechnen wir monatlich ab.
Rechtsschutzversicherungen
Wir sind als unabhängige Rechtsanwälte nur unseren Mandanten verpflichtet und keine „Versicherungsanwälte“ oder „Vertrauensanwälte der Versicherung“ (wir stehen in keinen Vertragsverhältnissen zu Rechtsschutzversicherungen). Nach der Mandatsübernahme erledigen wir für unsere Mandanten kostenlos die Deckungsanfrage an ihre Rechtsschutzversicherung. Zahlungen der Rechtsschutzversicherung (oder der Gegenseite) bringen wir bei der Honorarabrechnung in Abzug.
Wir übernehmen keine Fälle unter der Voraussetzung, dass sämtliche Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden müssen. Auch sind wir nicht die Richtigen, wenn wir „nur schnell drüberschauen“ sollen. Oder wenn Ihnen der Preis wichtiger ist als die Qualität.
Wir beraten und vertreten zu den Themen
Zivilrecht und Prozessführung – Strafrecht – Scheidung und Familienrecht – Erbrecht – Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung – Datenschutzrecht – Vertragserrichtung und Immobilienrecht – Kanonisches Recht
Diese Themen bearbeiten wir nicht
Verfahrenshilfe – Erwachsenenvertretung – Besitzstörung – Amtshaftungsklagen – Befangenheitsanträge – Gebühren von Mobilfunkanbietern – Fluggastrechte – Vergaberecht



