
Rechtsanwälte für Scheidung & Familienrecht in der Oststeiermark
Wir vertreten Sie als Rechtsanwälte in Scheidung und Familienrecht.
Die Dr. Leitinger & Dr. Leitinger Rechtsanwälte GmbH weist eine Spezialisierung in den Bereichen Scheidung und Familienrecht auf. Wir sind mit großem Einsatz und Durchhaltevermögen dort für unsere Mandanten im Einsatz, wo es besonders nahe geht. So wie Menschen verschieden sind, so ist insbesondere auch jede Familie verschieden. Unser Ansatz ist es, dass wir auf die speziellen Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen. Jede Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandates in unserer Kanzlei beginnt daher damit, dass wir uns einen vertieften Einblick in die ganz persönliche Situation in der Familie unserer Mandanten verschaffen. Wir sind überzeugt, dass es nur so möglich ist, zu tragfähigen Lösungen und damit zu einem erfolgreichen Ergebnis gemeinsam mit unseren Mandanten zu kommen. Gerade Herausforderungen im familiären Bereich können oft an die Substanz gehen. In so einer Situation braucht man Rechtsanwälte an seiner Seite, die zuhören, Lösungen anstreben und dabei nicht aufgeben. Wir vertreten Männer, Frauen und Kinder aus der ganzen Oststeiermark und auch aus dem Großraum Graz bei der Durchsetzung ihrer familienrechtlichen Anliegen.

Unser Angebot für Sie
Wir vertreten Ihre Rechte außergerichtlich und gegenüber gegnerischen Rechtsanwälten.
Auch die Einleitung von Scheidungsverfahren, die Einbringung von Scheidungsklagen und die Vorbereitung einvernehmlicher Scheidungsverfahren samt Errichtung oder Prüfung von Scheidungsanträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen zählen zu unserem anwaltlichen Tätigkeitsspektrum. Wir stehen auch während des gesamten gerichtlichen Scheidungsverfahrens an der Seite unserer Mandanten. Nach der erfolgten Scheidung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung der getroffenen Einigung samt Durchführung im Grundbuch.
Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung über die Scheidungsfolgen an und stellt nach Absolvierung eines Beratungstermines Beratungsbestätigungen gemäß § 95 Absatz 1 Außerstreitgesetz darüber aus, dass eine Rechtsberatung über die gesamten Scheidungsfolgen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen und der Voraussetzungen eines Ausspruchs über die Haftung für Kredite in Anspruch genommen wurde.
Wir bieten die maßgeschneiderte Errichtung von Verträgen an, übernehmen Treuhandschaften als eingetragene Treuhänder und die Durchführung im Grundbuch.
Wir vertreten in sämtlichen familienrechtlichen Verfahren und Pflegschaftsverfahren. Unsere Vertretungstätigkeit erstreckt sich dabei auf das Verfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten, beinhaltet aber auch die Erhebung von Rechtsmitteln und die Vertretung im Rechtsmittelverfahren. Zu den einzelnen Leistungen im Bereich des Familienrechts verweisen wir auf den Leistungsüberblick (unten). Persönliche Einblicke in unsere Arbeit als Rechtsanwälte im Familienrecht geben wir auch auf unseren Social-Media-Kanälen und unserem YouTube-Channel.

Unsere Leistungen im Überblick
Wir sind überzeugt, dass kein Paar gleich ist. Deshalb gibt es auch kein Scheidungsverfahren, das gleich ist. Wir möchten unsere Mandanten vor sinnlosen „Rosenkriegen“ bewahren. Es gibt eine Zeit vor der Scheidung aber auch eine Zeit nach der Scheidung. Tragfähige Lösungen findet man, wenn sie ausgewogen sind.
Wir scheuen keinen Konflikt, wenn es sein muss. Wir haben aber ganz klar die Lösung jedes Konfliktes zum Ziel. Aus unserer Erfahrung mit Mandanten, die eine derart schwierige Phase erleben, wissen wir, dass gute Erreichbarkeit, die schnelle Bearbeitung und das echte Verstehen-Wollen der persönlichen Lebenssituation von entscheidender Bedeutung sind.
Ein guter Scheidungsanwalt leitet seinen Mandanten sicher durch diesen stürmischen Lebensabschnitt. Er weiß, dass im Zuge von Scheidungsauseinandersetzungen oft Weichenstellungen getroffen werden, die oft für das gesamte weitere Leben des Mandanten prägend sind.
Wir hören zu, bereiten den Sachverhalt in Form von Schriftsätzen und Vorbringen auf, vertreten die Interessen unserer Mandanten standfest bei Gerichtsverhandlungen und unterstützen auch in der Umsetzungsphase nach der erzielten Einigung.
Neben streitigen Scheidungen bearbeitet unsere Kanzlei auch einvernehmliche Scheidungen.
Hier geht es vor allem um Situationen, in denen eine weitgehende Klärung der zu regelnden Themen rund um Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Kinder (Obsorge, hauptsächlicher Aufenthalt, Kontaktrecht, Unterhalt) schon erfolgt ist und um eine rechtssichere Umsetzung im Zuge eines gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleiches und des Scheidungsantrages.
Wir bereiten dabei die formrichtige Antragstellung vor, beraten zu den Scheidungsfolgen und stellen durch die rechtzeitige Organisation aller benötigten Unterlagen sicher, dass eine rasche Abwicklung erfolgen kann. Bei der Errichtung eines Scheidungsfolgenvergleiches legen wir großen Wert darauf, für unsere Mandanten eine vorausschauende, rechtssichere und damit möglichst „wasserdichte“ Vertragsgestaltung zu erreichen. Bereits bestehende Konflikte brauchen klare Lösungen. Durch durchdachte Vertragserrichtungen können künftige Problemfelder gemildert werden.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört es in derartigen Fällen, unsere Mandanten auch zur gerichtlichen Scheidungsverhandlung zu begleiten, um bei der Erörterung des Scheidungsfolgenvergleiches mit der Richterin oder dem Richter allenfalls noch auftretende rechtliche Fragen zu klären und die vorbereitete Einigung rasch und problemlos zur Umsetzung zu bringen.
Nach dem Scheidungsbeschluss in der Verhandlung tragen wir Sorge für die Umsetzung und grundbücherliche Durchführung der im Scheidungsfolgenvergleich getroffenen Regelung. Aufgrund der Fülle, der im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung zu regelnden Themen und der oft weitgehenden Folgen empfehlen wir dringend juristischen Rat dabei in Anspruch zu nehmen.
Unsere Kanzlei bereitet einvernehmliche Scheidungen vor und begleitet Mandanten bei der Umsetzung. Wir sind aber auch laufend rechtsberatend tätig, wenn es gilt, eine von der Gegenseite vorbereiteten Scheidungsfolgenvergleich zu prüfen.
Wir begleiten unsere Mandanten sicher durch sämtliche Themen im Zusammenhang mit Kindern getrennt lebender Eltern, darunter insbesondere auch zu den Themen Obsorge und Kontaktrecht.
Der vom Gesetzgeber vorgesehene Idealfall getrennt lebender Eltern ist die gemeinsame Obsorge sowie ein einvernehmlich geregeltes Kontaktrecht. Immer gelingt es aber nicht, eine einvernehmliche Lösung dieser wichtigen Themen im Zusammenhang mit der Erziehung und Betreuung von Kindern zu erreichen.
Besonders Obsorgeverfahren sind emotional höchst belastend und es kann vieles auf dem Spiel stehen. In besonders gravierenden Fällen kann es notwendig sein, die alleinige Obsorge anzustreben. In vielen Fällen gibt es aber auch viele andere familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um einen „Kampf um die Obsorge“ gar nicht erst einzugehen.
Auch im Bereich des Kontaktrechtes vertreten wir laufend in unterschiedlichsten Konstellationen. Wir helfen Vätern und Müttern dabei, ihr Kontaktrecht sicherzustellen und durchzusetzen. Das Kontaktrecht ist stets das Recht des Kindes zu seinen Eltern aber auch das Recht der Eltern auf Kontakt zu den Kindern. Auch andere Verwandte wie z.B. Großeltern können ein Kontaktrecht haben. Unsere Kanzlei hilft aber auch dann, wenn überschießende Wunschvorstellungen in Bezug auf das Kontaktrecht abgewehrt werden sollen, um eine gute Entwicklung für Kinder und vor allem das Kindeswohl sicherzustellen.
Wenngleich es moderne Familien gibt, die sich die Betreuung der Kinder auch nach einer Trennung gleichteilig aufteilen, unterscheiden sich davon auch jene Fälle, in denen ein sogenanntes „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“ in einem derartigen Regelungswunsch steht, also um sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen und daher eine gleichteilige Betreuung anzustreben.
Zu der bunten Vielfalt an Themen im Bereich Familienrecht, in denen unsere Kanzlei laufend tätig ist, zählt auch die rechtliche Begleitung von Adoptionen oder die Vertretung im Zusammenhang mit Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft.
Die rechtlichen Folgen beider Schritte sind groß. Wir legen daher großen Wert darauf, Aufklärung zu leisten, die Motivation unserer Mandanten und eventuelle alternative Handlungsoptionen mit unseren Mandanten zu erörtern und vor Legen eines festen Entschlusses die Vorhaben rechtssicher, vertrauensvoll und verlässlich durchzusetzen.
Entscheidende Unterhaltsverfahren werden oft dann geführt, wenn es um Existenzsicherung geht. Aus diesem Grund haben anhängige Unterhaltsverfahren in unserer Kanzlei einen sehr hohen Stellenwert.
Egal ob es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Billigkeitsunterhalt oder sonstige Unterhaltsverfahren (zB über die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern) geht: Derartige Verfahren zeichnen sich durch einen hohen Detailgrad aus und sind auch rechtlich meist komplex.
Wir beraten unsere Mandanten auch dazu, ob es sinnvoll ist, die Unterhaltsfestsetzung im Rahmen von einstweiligen Verfügungen zu beantragen, um oft dringend benötigte Unterhaltszahlungen zu sichern, bevor eine endgültige und sohin rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorliegt.
Um einvernehmliche Unterhaltsvereinbarungen zu treffen, empfehlen wir häufig, sich an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (oder das jeweilige Magistrat) zu wenden. Wenn eine einvernehmliche Festlegung nicht möglich ist und darüber eine Auseinandersetzung geführt wird, empfehlen wir, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wir vertreten unsere Mandanten auch bei der Erhebung von Rechtsmittel gegen Unterhaltsentscheidungen.
Unsere Kanzlei verfügt auch über Expertise im Bereich von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren (Eheannullierung). Dr. Florian Leitinger LL.M. ist mit Dekret des Bischofes der Diözese Graz-Seckau vom 25.04.2023 in das Album Advokatorium der Diözese Graz-Seckau aufgenommen und somit befugt, in Ehenichtigkeitsverfahren vor dem Diözesangericht der Diözese Graz-Seckau rechtlich zu vertreten.
Falls eine Ehe scheitert und zivilrechtlich geschieden wird, haben die Ehepartner das Recht, die Gültigkeit ihrer Ehe in einem kirchlichen Verfahren überprüfen zu lassen oder um die Auflösung (Dispens) vom Eheband anzusuchen, wie dies in einigen Fällen möglich ist.
Ein wichtiges anwaltliches Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei für Familien ist es, die Übergabe von Vermögenswerten in der Familie zu begleiten und umzusetzen.
Wir beraten insbesondere dabei, ob es sinnvoller ist, eine letztwillige Verfügung vorzunehmen, eine Schenkung auf den Todesfall oder eine Übergabe zu Lebzeiten. Wir arbeiten dabei mit Steuerberatern zusammen, um auch aus steuerlicher Sicht das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen.
Vermögensübergabe und Nachlassplanung beginnt bei uns mit einem Beratungstermin, damit Klarheit über die angestrebten Ziele der jeweiligen Maßnahme und die rechtlichen Rahmenbedingungen besteht. Danach geht es darum, die Umsetzung so unkompliziert wie möglich, aber so durchdacht und vernetzt betrachtet wie nötig in Angriff zu nehmen.
Jede vertragliche Umsetzung einer familiären Nachlassplanung oder Vermögensübergabe ist ein maßgeschneidertes Werk. Es entspricht unserem Zugang und auch unserer Überzeugung als Rechtsanwälte und Dienstleister, dass wir mit unseren Mandanten einen Fertigstellungstermin für die Vertragsentwürfe vereinbaren, damit man pünktlich mit uns und mit der weiteren Projektumsetzung rechnen kann. Dabei bringen wir auch unsere erbrechtliche Expertise zum Einsatz.
Zur bestmöglichen Absicherung für die Zukunft bereiten wir mit Mandanten maßgeschneiderte Vorsorgeplanungen vor. Dabei geht es oft um die Kombination unterschiedlicher rechtlicher Instrumente wie zum Beispiel Vorsorgevollmachten, Erwachsenenvertretungen und Patientenverfügungen.
Da unsere Kanzlei auch selbst im Bereich der Erwachsenenvertretung tätig ist (im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsanwälte), verfügen wir über Expertise und auch Erfahrung im Bereich des Umgangs mit Vertretungssituationen und Pflegschaftssachen. Die Einholung gerichtlicher Genehmigungen gehört ebenso zu unseren Tätigkeiten wie die Vorbereitung von Vollmachten und Verträgen.
Unsere Kanzlei bereitet Ehepakte vor. Was landläufig als Ehevertrag bezeichnet wird, besteht oft aus einem Bündel kombinierter Maßnahmen aus dem Bereich der Vertragserrichtung und Vorsorgeplanung. Wir bereiten auch Ehepakte vor. Wir sind überzeugt, dass es keinen klassischen Ehevertrag gibt, der für alle Paare gleich ist. Was es aber gibt, sind unterschiedliche Anforderungen an Vorbereitung auf eine beabsichtigte Eheschließung. Uns geht es daher darum, dass wir den konkreten Bedarf im Einzelfall gemeinsam besprechen und erarbeiten und dann basierend darauf die nötigen Rückschlüsse ziehen und die entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Ehepakte sind in der Vertragsgestaltung besonders auf die Zukunft gerichtet und befassen sich mit einem Fall, von dem niemand in der Phase der Vorbereitung auf die Eheschließung rechnet, dass dieser eintreten kann oder wird, die Ehescheidung.
Gestützt auf unsere Erfahrung im Bereich der Umsetzung streitiger aber auch einvernehmlicher Ehescheidungen und unserer Tool-Box als erfahrene Vertragserrichter bereiten wir für unsere Mandanten maßgeschneiderte vertragliche Lösungen vor, damit sie dann abgesichert sind, wenn sie es am dringendsten benötigen.
