Rechtsanwälte für Strafrecht & Strafverteidigung

Wir vertreten Sie als Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen.

In Graz und der Steiermark.

Standfest, unabhängig und verlässlich. Wenn Sie für eine Straftat einstehen müssen oder Ihre eigene Unschuld beweisen wollen, stehen wir als Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Sind Sie mit der schwierigen Situation eines Strafverfahrens konfrontiert, können Sie sich auf uns verlassen. Unsere Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2019 auf die Rechtsvertretung in allen Bereichen des Strafrechts spezialisiert. Fundierte Rechtsberatung, langjährige Expertise, Engagement, Kreativität und gute gemeinsame Vorbereitung sind aus unserer Sicht für die erfolgreiche Vertretung im Strafverfahren essenziell. Wir beraten Sie im Anlassfall über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die drohenden Konsequenzen. Selbstverständlich ist der Inhalt jedes Beratungsgesprächs in unserer Kanzlei durch die rechtsanwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt.

 

 

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Unser Angebot für Sie

Wir vertreten Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Medien, in der Hauptverhandlung vor den Bezirksgerichten und den Landesgerichten in Strafsachen bis hin zur Bekämpfung von Strafurteilen im Rechtsmittelverfahren. Auch die Strafverteidigung vor dem Geschworenengericht sowie die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und Finanzstrafverfahren gehören zu unserem anwaltlichen Tätigkeitsspektrum. Wir sind für Sie da, wenn es nach einer Verurteilung darum geht, Ihre persönliche Freiheit zu verteidigen. Im Bereich des Strafvollzugsrechts unterstützen wir Sie bei Anträgen auf bedingte Entlassung oder bei der Beantragung der elektronischen Fußfessel.

Wir vertreten auch Opfer einer Straftat und Privatbeteiligte bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Geltendmachung von Schadenersatz. Persönliche Einblicke in unsere Arbeit als Strafverteidiger geben wir auch auf unserem YouTube-Channel.

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Unsere Leistungen im Überblick

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Je früher Sie Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren wahren, desto besser. Oft beginnt unsere Tätigkeit mit dem ersten Anruf der Polizei. Wir begleiten Sie zur Beschuldigteneinvernahme, nehmen Einsicht in den Strafakt und stellen die erforderlichen Anträge, um Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren bestmöglich zu wahren. Einsprüche wegen Rechtsverletzung, Maßnahmenbeschwerden und die Vertretung des Beschuldigten in Untersuchungshaft gehören dabei zu unserem Tätigkeitsspektrum im Ermittlungsverfahren. Aber auch die kritische Überprüfung der Ermittlungsmaßnahmen und die Darlegung Ihres Standpunktes in einem möglichst frühen Stadium des Strafverfahrens. Die Anfangsphase eines Strafverfahrens ist oft entscheidend für seinen Ausgang.

Eine Vorladung durch die Polizei sorgt erstmal oft für große Unsicherheit. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und einen Verteidiger beizuziehen. Bevor Aussagen gegenüber der Polizei oder den Behörden gemacht werden, sollte der Sachverhalt rechtlich geprüft werden. Nicht jede Vorladung zur Einvernahme bedeutet automatisch eine Anklage oder gar Verurteilung. Dennoch kann bereits das Ermittlungsverfahren erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und persönliche Zukunft haben. Unsere Kanzlei unterstützt Sie frühzeitig bei Einvernahmen, Akteneinsicht und der Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie.

Hausdurchsuchungen und andere invasive Ermittlungsmaßnahmen stellen für Betroffene meist eine außergewöhnliche Belastung dar. Gerade in dieser Situation ist besonnenes Handeln besonders wichtig. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten während und unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme. Rasches Handeln und das Wahren der Grundrechte stehen hierbei besonders im Fokus.

Verhandlungsführung

Wenn Anklage erhoben wurde, vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger bereiten wir uns mit Ihnen auf die Verhandlung vor und legen die Verteidigungsstrategie fest. Wir beantragen die Akteneinsicht, analysieren die bisherigen Verfahrensergebnisse und stellen die erforderlichen Anträge.
In der Hauptverhandlung wahren wir Ihre Rechte und bewahren einen kühlen Kopf, wenn es oft hitzig zugeht. Wir ergreifen für Sie in der Hauptverhandlung das Wort und treten mit unseren Plädoyers für Sie ein. Wir sind regelmäßig mit der Verhandlungsführung bei den Bezirksgerichten sowie bei den Landesgerichten für Strafsachen betraut, dies vor dem Einzelrichter des Landesgerichts, den Schöffensenaten und dem Geschworenengericht.

Erhebung von Rechtsmitteln

Nicht jedes Urteil ist gerecht. Nicht jedes Urteil ist richtig. Jedenfalls ist nicht jedes Urteil in Stein gemeißelt, sondern unterliegt der Überprüfung durch den Instanzenzug. Wir untersuchen Strafurteile und geben Ihnen eine Einschätzung, wie aussichtsreich ein Rechtsmittel ist. Wir erstatten Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden und vertreten Sie im Rechtsmittelverfahren durch Erstattung von Stellungnahmen und Schriftsätzen aber auch durch Vertretung in der Berufungsverhandlung. Nach Abschluss des ordentlichen Instanzenzuges unterstützen wir Sie in Wiederaufnahmeverfahren, bei Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und bei Erneuerungsanträgen.

Verwaltungsstrafverfahren und Vertretung vor Behörden

Wir treten für Sie ein, wenn Behörden gegen Sie ermitteln. Wir verteidigen Sie, wenn oftmals empfindliche Strafdrohungen abgewehrt werden und Vorwürfe zu komplexen Sachverhalt entkräftet werden müssen.

Der richtige Umgang mit Verwaltungsstrafverfahren entscheidet oft, ob derartige Situation existenzbedrohend werden können oder nicht. Die sorgfältige Aufbereitung von Schriftsätzen, die exakte rechtliche Analyse der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts und die Vorbereitung im intensiven Austausch mit Ihnen bildet ebenso die Grundlage für die erfolgreiche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren wie die Vertretung vor den Landes- und Bundesverwaltungsgerichten, wenn ein Einlenken der Behörde zuvor nicht erreicht werden kann.

Wir begleiten Sie auch im Rechtsmittelverfahren vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Wirtschaftsrecht und Finanzstrafrecht

An der Schnittstelle von Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht begleiten wir Sie durch die Grauzonen des Rechts. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei in der Insolvenzverwaltung und im Bereich des Abgaben- und Finanzstrafrechts machen wir ebenso für Sie nutzbar wie eine gut koordinierte Zusammenarbeit mit Ihrem
Steuerberater. Die vertiefte Abstimmung mit qualifizierten Experten und Sachverständigen ist essenziell für eine maßgeschneiderte Vertretung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Wir sind Strafverteidiger und ersetzen nicht die
Einbeziehung Ihrer steuerlichen Vertretung.

Wir bieten Beratung und Vertretung in den Bereichen der Verbandsverantwortlichkeit und die Verfahrensführung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Bundesfinanzgericht an. Wir unterstützen Sie in komplexen Wirtschaftsstrafsachen und im Bereich des Korruptionsstrafrechts.

Opfervertretung

Wer Opfer einer Straftat wird, fühlt sich häufig allein gelassen und mit der Situation überfordert. Neben der emotionalen Belastung stellen sich viele rechtliche Fragen: Welche Ansprüche bestehen? Wie läuft ein Strafverfahren ab? Und welche Möglichkeiten gibt es, Schadenersatz geltend zu machen? Opfer haben im Strafverfahren umfangreiche Rechte. Sie können sich dem Verfahren anschließen, Akteneinsicht nehmen und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Ansprüche direkt im Strafprozess geltend machen. Gerade bei Gewaltdelikten, Sexualdelikten oder
schweren persönlichen Konflikten ist eine professionelle Begleitung besonders wichtig.

Geschädigte von Straftaten haben laut Gesetz eine Fülle von Rechten. Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie dabei, diese Rechte auch im Verfahren durchzusetzen. Aktive Privatbeteiligtenvertretung und die möglichst rasche und vollständige Erlangung von Schadenswiedergutmachung stehen hierbei ebenso an erster Stelle wie die Wahrung
Ihrer Integrität und Ihrer Opferrechte.

Unsere Kanzlei unterstützt Opfer von Straftaten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir begleiten Mandanten bei Vernehmungen, vertreten sie vor Gericht und helfen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ziel ist es, Betroffenen Sicherheit zu
geben und ihre Interessen konsequent und hartnäckig wahrzunehmen. Durch unsere
laufende Tätigkeit in der zivilrechtlichen Prozessführung können wir da anknüpfen, wo
das Strafrecht endet. Wenn Sie als Privatbeteiligter auf den Zivilrechtsweg verwiesen
werden, ist das oft nicht das Ende sondern der Anfang der erfolgreichen
Rechtsdurchsetzung, die sämtliche Schadenersatzansprüche umfasst.

Körperverletzung und Gewaltvorwürfe

Vorwürfe wegen Körperverletzung entstehen häufig schneller, als viele glauben. Streitigkeiten beim Fortgehen, familiäre Konflikte oder Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Oft ergibt ein Wort das andere und aus Worten werden Taten. Bereits eine leichte Verletzung oder eine behauptete Tätlichkeit kann ein Strafverfahren auslösen. Für Beschuldigte bedeutet dies oftmals eine enorme psychische Belastung. Nicht selten kommt es dann zu unklaren Beweissituationen, in denen den Ermittlungsbehörden erst davon überzeugt werden müssen, dass sie den Falschen verdächtigen.

Im Strafrecht kommt es entscheidend auf die genaue Rekonstruktion des Geschehens an. Zeugenaussagen, Videos, ärztliche Befunde und die richtige rechtliche Einordnung spielen eine zentrale Rolle. Handelte es sich um Notwehr, dann muss dies erst einmal bewiesen werden. Nicht selten steht es Aussage gegen Aussage.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Beschuldigte als auch Opfer von Gewaltdelikten. Wir prüfen die Beweislage sorgfältig, bereiten den Sachverhalt bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit unseren Mandanten auf und vertreten ihre Interessen vor Gericht.

Suchtmittelrecht und Straftaten unter Einfluss von Alkohol

Unsere Kanzlei ist regelmäßig im Bereich des Suchtmittelrechts tätig, unabhängig davon, ob es sich um Suchtmitteldelinquenz über oder unter der Grenzmenge handelt. Das Suchtmittelgesetz basiert auf dem Grundsatz Therapie statt Strafe. Aus diesem Grund bieten sich im Rahmen der Strafverteidigung zahlreiche Handlungsoptionen im
Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen Maßnahmen und Diversionen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, wenn sie den Weg auf der Drogenkriminalität finden wollen.

Rechtlich fundierte Beratung und Vertretung erfordern auch Delikte, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen werden. Hat man im Rausch einen Verkehrsunfall begangen, hat jede Rechtsvertretung auch auf die Auswirkungen nach dem Führerscheingesetz sowie die versicherungsrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen Bedacht zu nehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten in derartigen Situationen und behalten für sie den Überblick.

Jugendstrafrecht

Jugendsünden sollen nicht zu Sackgassen im Lebenslauf führen. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber speziell für Jugendliche und junge Erwachsene Schutzbestimmungen und besondere Verfahrensrechte vorgesehen. Wir achten darauf, dass diese auch eingehalten werden.

Oft ist jugendlichen Tätern gar nicht bewusst, wie schnell sie durch Gruppendruck, Einflüssen eines falschen Freundeskreises, Anregungen auf sozialen Medien oder durch unüberlegte Entscheidungen zur Hauptperson eines Strafverfahrens werden können. Dann geht es darum, wieder einen Weg aus dieser Situation zu finden. Oft bewährt hat
sich die aktive Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten, Therapeuten und sonstigen Personen, die Unterstützung in dieser Situation bieten können. Wir führen unsere Mandanten sicher durch ungewohnte Situationen wie Beschuldigteneinvernahmen, begleiten sie zu Gesprächen im Rahmen der Jugenderhebung durch die Familien- und Jugendgerichtshilfe, stellen Diversionsanträge und vertreten ihre rechtlichen Interessen in der Hauptverhandlung.

Gerade bei jungen Menschen ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung besonders wichtig. Fehlerhafte Aussagen oder unüberlegte Reaktionen können langfristige Auswirkungen haben – etwa auf Ausbildung oder berufliche Zukunft.

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