Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Mag. Ramon Schober, Juni2023

Das Strafverfahren ist ein komplexer Prozess, der in mehrere Phasen unterteilt ist:

– das Ermittlungsverfahren,
– das Hauptverfahren und gegebenenfalls
– das Berufungsverfahren.

Jede dieser Phasen hat ihre eigenen Herausforderungen und Anforderungen. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass Sie als Beschuldigter rechtliche Unterstützung so früh wie möglich im Verfahren in Anspruch nehmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Strafverteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens. In diesem Beitrag soll der Fokus auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gelegt werden.

Das Strafverfahren: Ein Ãœberblick

Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermittelt. In dieser Phase sammeln die Behörden Beweise und Informationen, um zu entscheiden, ob ein Fall vor Gericht gebracht wird. Die Behörden haben in dieser Phase weitreichende Befugnisse, weshalb es bereits in diesem Stadium notwendig ist, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und sich effektiv zu verteidigen.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens folgt das Hauptverfahren, sofern Anklage erhoben wurde. Über diese Anklage trifft das Gericht auf der Grundlage der im Ermittlungsverfahren gesammelten Beweise eine Entscheidung. Im Strafverfahren gilt dabei der Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung. Das bedeutet, dass das Gericht von Amts wegen die nötigen Beweise aufzunehmen hat und nicht wie etwa im Zivilverfahren an die Beweisanbote der Parteien gebunden ist.

Sollte das Urteil nicht rechtskonform sein oder sollten sich erhebliche Verfahrensmängel im Hauptverfahren ereignet haben, besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

In jeder dieser Phasen ist es von größter Bedeutung, dass Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts und Strafverteidigers in Anspruch nehmen.

Die Bedeutung der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist eine entscheidende Phase des Strafverfahrens. Es ist der erste Schritt, in dem die Behörden Informationen sammeln und Entscheidungen treffen, die erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang des Falles haben können.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung in dieser Phase. Wir können Sie beraten und vertreten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir können Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, und mit den Behörden in Ihrem Namen kommunizieren. Darüber hinaus können wir gemeinsam mit Ihnen sicherstellen, dass die Ermittlungen fair und rechtmäßig durchgeführt werden oder im Zweifelsfall die umfangreichen Rechtsschutzmechanismen aktivieren.

Die Rolle des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Es gibt verschiedene Schritte, die ein Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren unternehmen kann. Dazu gehören unter anderem

– die Akteneinsicht,
– die Stellungnahme zur Sache,
– die Beantragung von Beweiserhebungen und
– die Beschwerde gegen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft

Außerdem besteht die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung bereits durch die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (§§ 198 ff StPO), wobei auch die Gerichte im Hauptverfahren noch diese Möglichkeit der Verfahrenseinstellung haben. Diesfalls kommt es zur Einstellung des Verfahrens gegen zB die Zahlung eines Geldbetrages (§ 200 StPO), die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (§ 201 StPO), die Bestimmung einer Probezeit in Verbindung mit Bewährungshilfe und der Erfüllung von Pflichten (§ 203 StPO) oder durch einen Tatausgleich (§ 204 StPO).

Eine diversionelle Erledigung bedeutet, dass kein Eintrag im Strafregister aufscheint.

Fazit

Das Ermittlungsverfahren ist eine entscheidende Phase des Strafverfahrens, in der die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Es ist somit empfehlenswert, dass Sie bereits in dieser Phase die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren (und darüber hinaus) an, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

Quellen

Wess in Kier/Wess, Handbuch Strafverteidigung² Kapitel 7
Seiler, Strafprozessrecht
Schmölzer/Mühlbacher, StPO – Strafprozessordnung Band 1 – Ermittlungsverfahren
Strafprozessordnung 1975, BGBl Nr 631/1975 idF BGBl I Nr 1/2023
Bundesgesetz vom 5. März 1986 über die staatsanwaltschaftlichen Behörden (Staatsanwaltschaftsgesetz – StAG), BGBl. Nr. 164/1986 idF BGBl Nr 32/2018

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