Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Mag. Ramon Schober, Juni2023
Das Strafverfahren ist ein komplexer Prozess, der in mehrere Phasen unterteilt ist:
– das Ermittlungsverfahren,
– das Hauptverfahren und gegebenenfalls
– das Berufungsverfahren.
Jede dieser Phasen hat ihre eigenen Herausforderungen und Anforderungen. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass Sie als Beschuldigter rechtliche Unterstützung so früh wie möglich im Verfahren in Anspruch nehmen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Strafverteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens. In diesem Beitrag soll der Fokus auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gelegt werden.
Das Strafverfahren: Ein Ãœberblick
Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, sobald die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermittelt. In dieser Phase sammeln die Behörden Beweise und Informationen, um zu entscheiden, ob ein Fall vor Gericht gebracht wird. Die Behörden haben in dieser Phase weitreichende Befugnisse, weshalb es bereits in diesem Stadium notwendig ist, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und sich effektiv zu verteidigen.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens folgt das Hauptverfahren, sofern Anklage erhoben wurde. Über diese Anklage trifft das Gericht auf der Grundlage der im Ermittlungsverfahren gesammelten Beweise eine Entscheidung. Im Strafverfahren gilt dabei der Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung. Das bedeutet, dass das Gericht von Amts wegen die nötigen Beweise aufzunehmen hat und nicht wie etwa im Zivilverfahren an die Beweisanbote der Parteien gebunden ist.
Sollte das Urteil nicht rechtskonform sein oder sollten sich erhebliche Verfahrensmängel im Hauptverfahren ereignet haben, besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
In jeder dieser Phasen ist es von größter Bedeutung, dass Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts und Strafverteidigers in Anspruch nehmen.
Die Bedeutung der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist eine entscheidende Phase des Strafverfahrens. Es ist der erste Schritt, in dem die Behörden Informationen sammeln und Entscheidungen treffen, die erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang des Falles haben können.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung in dieser Phase. Wir können Sie beraten und vertreten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir können Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, und mit den Behörden in Ihrem Namen kommunizieren. Darüber hinaus können wir gemeinsam mit Ihnen sicherstellen, dass die Ermittlungen fair und rechtmäßig durchgeführt werden oder im Zweifelsfall die umfangreichen Rechtsschutzmechanismen aktivieren.
Die Rolle des Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren
Es gibt verschiedene Schritte, die ein Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren unternehmen kann. Dazu gehören unter anderem
– die Akteneinsicht,
– die Stellungnahme zur Sache,
– die Beantragung von Beweiserhebungen und
– die Beschwerde gegen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
Die Akteneinsicht: Ein entscheidender Schritt
Die Akteneinsicht ist ein entscheidender Schritt im Ermittlungsverfahren. Sie ermöglicht es dem Rechtsanwalt, sich über den aktuellen Stand der Ermittlungen zu informieren und eine effektive Ver-teidigungsstrategie auszuarbeiten. Der Antrag auf Akteneinsicht ist bis zur Anklage bei der Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei zu stellen, wobei seit der nahezu flächendeckenden Ausbreitung des elektronischen Aktes die elektronische Akteneinsicht bei den Staatsanwaltschaften eine erhebliche Verbesserung zur früheren Situation darstellt. Die Akteneinsicht kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise durch Einsicht in den physischen Akt bei der Ermittlungsbehörde, mittels Übersendung physischer Aktenkopien oder – wie oben erwähnt – im Wege elektronischer Akteneinsicht, die dem ausgewiesenen Strafverteidiger des Beschuldigten auf Antrag genehmigt werden kann.
Gegenstand der Akteneinsicht sind alle der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens, wobei die Ermittlungsbehörde aus besonderen Gründen gewissen Aktenbestandteile schwärzen oder nicht herausgeben kann, wenn deren Herausgabe das Verfahren gefährden würde. Über diese Entscheidung ist gegebenenfalls ein gesondertes Streitverfahren zu führen.
Die Akteneinsicht beinhaltet auch das Recht Beweisergebnisse in Augenschein zu nehmen, was beispielsweise bei Tatortvideos oder Lichtbildern erheblich zu einer gelungenen Verteidigungsstrategie beitragen kann. Sollte das Recht auf Akteneinsicht verletzt werden, kann der Beschuldigte gerichtlichen Rechtsschutz erlangen.
Vorbereitung der Vernehmung des Beschuldigten
Es kann erforderlich oder geboten sein, dass sich der Beschuldigte mündlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußert. Wenn bereits schriftliche Stellungnahmen im Akt vorhanden sind, ist es sinnvoll, den Beschuldigten darauf vorzubereiten, bei seinen Antworten gezielt auf die Ausführungen in den schriftlichen Stellungnahmen zu verweisen und diese zu seiner Verantwortung zu erheben.
Eine umfangreiche Vorbereitung kann Aussagen bei den Ermittlungsbehörden wesentlich verbessern, sodass der Beschuldigte die Sachverhaltsbestandteile aufbereiten kann, die zu seiner Entlastung beitragen.
Sie haben das Recht, Ihren Strafverteidiger bei Einvernahmen beizuziehen. Gerne begleiten wir Sie zur Beschuldigteneinvernahme bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Schriftliche Stellungnahme
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich der Beschuldigte im Wege einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen äußert. Gerade in komplexen und umfangreichen Verfahren ist es regelmäßig zweckmäßig und auch notwendig, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu nehmen. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Strafverteidiger den gesamten Akteninhalt bei der Erstellung der Stellungnahme zu berücksichtigen, sich mit diesem im Detail auseinanderzusetzen und darauf zu replizieren.
Beweisanträge im Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und ist grundsätzlich für die Sammlung von Beweismaterial verantwortlich. Der Verteidiger kann jedoch Beweisanträge stellen. Diese können sich beispielsweise auf Befund und Gutachten eines Sachverständigen stützen.
Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren stehen der Verteidigung eine Reihe von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen zur Verfügung, darunter
– der Einspruch wegen Rechtsverletzung,
– die Dienstaufsichtsbeschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft,
– die Maßnahmenbeschwerde,
– die Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse,
– der Fristsetzungsantrag,
– der Widerspruch,
– der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,
– die Grundrechtsbeschwerde und
– die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
Diese Rechtsschutzmechanismen im Ermittlungsverfahren sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Ermittlungen fair und rechtmäßig durchgeführt werden. Die Erhebung dieser Rechtsmittel und Rechtsbehelfe kann von entscheidender Bedeutung im Strafverfahren sein.
Beendigung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beendet werden kann, nämlich durch Anklage, Diversion oder Einstellung. Für die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft stehen mehrere Rechtsquellen zur Verfügung wie zum Beispiel die §§ 190 ff der Strafprozessordnung (StPO) oder § 35c des Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG).
Außerdem besteht die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung bereits durch die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (§§ 198 ff StPO), wobei auch die Gerichte im Hauptverfahren noch diese Möglichkeit der Verfahrenseinstellung haben. Diesfalls kommt es zur Einstellung des Verfahrens gegen zB die Zahlung eines Geldbetrages (§ 200 StPO), die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (§ 201 StPO), die Bestimmung einer Probezeit in Verbindung mit Bewährungshilfe und der Erfüllung von Pflichten (§ 203 StPO) oder durch einen Tatausgleich (§ 204 StPO).
Eine diversionelle Erledigung bedeutet, dass kein Eintrag im Strafregister aufscheint.
Fazit
Das Ermittlungsverfahren ist eine entscheidende Phase des Strafverfahrens, in der die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt werden. Es ist somit empfehlenswert, dass Sie bereits in dieser Phase die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren (und darüber hinaus) an, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.
Quellen
Wess in Kier/Wess, Handbuch Strafverteidigung² Kapitel 7
Seiler, Strafprozessrecht
Schmölzer/Mühlbacher, StPO – Strafprozessordnung Band 1 – Ermittlungsverfahren
Strafprozessordnung 1975, BGBl Nr 631/1975 idF BGBl I Nr 1/2023
Bundesgesetz vom 5. März 1986 über die staatsanwaltschaftlichen Behörden (Staatsanwaltschaftsgesetz – StAG), BGBl. Nr. 164/1986 idF BGBl Nr 32/2018