Dr. Theresia Leitinger M.A.I.S, Februar 2024

Führerscheinentzug – Schritte zur raschen Wiedererlangung der Fahrberechtigung

Fahren unter Alkoholeinfluss, grob erhöhte Geschwindigkeit oder andere Gesetzesübertretungen können oft für eine gefürchtete Konsequenz sorgen: Der Schein ist weg!

Wie kann es überhaupt dazu kommen und was ist in diesem Fall zu tun?

Entzug der Lenkberechtigung – Delikte

Die Entziehung der Lenkberechtigung, auch Führerscheinentzug genannt, ist eine behördliche Maßnahme nach dem Führerscheingesetz (FSG).

 

Die Entziehung der Lenkberechtigung kann von den Bezirksverwaltungsbehörden oder den Landespolizeidirektionen angeordnet werden, wenn der Verlust der Verkehrszuverlässigkeit oder gesundheitliche Gründe verwirklicht werden.

 

Es gibt eine Vielzahl an Tatbeständen, die für einen Führerscheinentzug einschlägig sind, die häufigsten sind das Lenken von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand oder die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit.

 

Wird ein Alkoholgehalt im Blut von 0,8 Promille oder mehr festgestellt, wird die höchstzulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes von 50 km/h überschritten, ist neben einer Geldstrafe auch der Führerschein für ein Monat zu entziehen. Im Wiederholungsfall oder bei Überschreitung dieser Grenzen auch für längere Zeit.

Verfahren über Entziehung der Lenkberechtigung

 

Vor der Feststellung ergeht in der Regel eine Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme an den Verdächtigen, die es fristgerecht zu beantworten gilt. Der Entzug des Führerscheins ist von der Bezirksverwaltungsbehörde bzw der LPD festzustellen.

 

Gegen diese Entscheidung kann mittels Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht vorgegangen werden.

 

Wiederausfolgung nach Entziehung oder Antrag auf Wiedererteilung nach Erlöschen

 

Nach Ablauf der bis zu 18 Monaten bestimmten Zeit der Entziehung der Lenkberechtigung ist ein Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheins zu stellen, dies bei der Führerscheinbehörde des Wohnsitzes. Wurde die Lenkberechtigung länger als 18 Monate entzogen, gilt die Lenkberechtigung als erloschen. Nach Ablauf der Entziehungsfrist ist diesfalls mittels Antrages bei der Führerscheinbehörde ein Verfahren für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung einzuleiten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen in sämtlichen Fragen diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Quelle: https://www.ra-leitinger.at/leistungen/verwaltungsrecht/

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