Ilijana Anic,
November 2024

Zwischen Recht und Verantwortung: Was Schöffen für Österreich leisten

Schöffinnen und Schöffen sind Laienrichter in Österreich, die durch ein Zufallsverfahren aus österreichischen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 65 Jahren ausgewählt werden und verpflichtet sind, dieses Ehrenamt unentgeltlich auszuüben. Obwohl sie keine fachlichen Kenntnisse im Bereich der Rechtswissenschaften haben, spiele sie eine zentrale Rolle im österreichischen Rechtssystem und tragen zur Rechtsprechung bei.

Wie funktioniert die Auslosung?
Im Geschworenen- und Schöffengesetz von 1990 ist das Verfahren zur Auswahl von Schöffen und Geschworenen geregelt. Sie werden zufällig aus einem Pool geeigneter Bürger ausgewählt, wobei die Jahreslisten für zwei Jahre gelten und die Ausgelosten zum Dienst verpflichtet sind. Die Rolle der Schöffen Schöffen sind Laienrichter, die in Strafverfahren mitwirken, insbesondere bei Verfahren vor einem Schöffengericht. Dieses besteht aus einem Berufsrichter, der den Vorsitz führt und zwei Schöffen. Schöffen entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über das Urteil, insbesondere bei Straftaten mit einer Freiheitstrafe von mehr als fünf Jahren, wenn der Fall nicht dem Geschworenengericht zugewiesen wird.

Ihre Bestellung als Schöffe: Was ist zu tun?
Wenn Sie als Schöffin, Schöffe oder Geschworene zu einer Gerichtverhandlung berufen werden, erhalten Sie eine Ladung mit Information zu Ort und Termin. An den festgelegten Tagen müssen Sie pünktlich erscheinen und an der Verhandlung teilnehmen. Diese Rolle ist ehrenamtlich, aber wichtig für das Gericht, da Sie bei der Entscheidungsfindung mitwirken.

Aufgaben der Schöffen
– fällen gemeinsam mit dem Berufsrichter Urteile (gleiches Stimmrecht)
– entscheiden über Schuld und Strafmaß des Angeklagten
– Entscheidung basierend auf rechtlichen Grundlagen und persönlicher Einschätzung
– Aufgabe ist nach der Abstimmung und Verkündung des Urteils abgeschlossen

Wann kann man nicht als Schöffe ausgewählt werden?
– Personen, die Gerichtssprache (Deutsch) nicht beherrschen,
– Personen, die keine österreichischen Staatsbürger sind,
– Personen, die aufgrund des geistigen oder körperlichen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,
– Personen, die zu bestimmten Berufsgruppen wie zB Richtern, Staatsanwälten oder Rechtsanwälten zählt.

 

Quellen:

oesterreich.gv.at (Juni 2024),
Bundesministerium Justiz, Leitfaden für Schöffinnen bzw. Schöffen (2022),
Die österreichische Justiz, Laiengerichtsbarkeit.

 

Wir beraten
Sie gerne!
Termin vereinbaren