Lejla Puskar,
August 2025

Wertsicherungsklausel im Mietvertrag: Ein Wendepunkt in der Rechtsprechung

In einer Vielzahl von Mietverträgen findet sich die sogenannte „Wertsicherungsklausel“, die eine Anpassung des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex vorsieht. Diese Klausel war in jüngster Zeit Gegenstand intensiver rechtlicher Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob eine Bestimmung, die den Ausschluss der Mietzinserhöhung in den ersten zwei Monaten nach Vertragsschluss regelt, erforderlich ist, um die Wirksamkeit der gesamten Klausel zu gewährleisten.

In Fällen, in denen eine solche Regelung fehlt, wurde die Auffassung vertreten, dass die Wertsicherungsklausel insgesamt unwirksam sein könnte, was Mietern unter Umständen die Möglichkeit eröffnet hätte, Mietzahlungen zurückzufordern.

In einem aktuellen Verfahren entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass diese Bestimmung – die sogenannte 2-Monats-Sperre – für Mietverträge nicht relevant ist. Der OGH stellte fest, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht auf Bestandverträge anwendbar sei (10 Ob 15/25s).

Diese detailliert begründete Entscheidung des OGH bestätigt, dass eine Wertsicherungsklausel, und damit die Indexierung des Mietzinses, in langfristigen Mietverträgen grundsätzlich zulässig ist – auch wenn die Regelung zum Ausschluss einer Mietzinserhöhung in den ersten beiden Monaten nach Vertragsbeginn im Vertrag nicht angeführt ist.

Die Politik hat angekündigt noch im Herbst 2025 eine Neuregelung für Wertsicherungsklauseln bei Verträgen mit Verbrauchen treffen zu wollen.

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