Anna Katharina Riedl, MSc
Generalprävention im österreichischen Strafrecht
Im österreichischen Strafrecht ist die Generalprävention fest verankert. Sie dient dazu, die Rechtsordnung zu schützen und die Sicherheit der Bürger:innen zu gewährleisten. Die Strafandrohung soll als Warnsignal wirken und potenzielle Täter abschrecken. Darüber hinaus soll die Verhängung von Strafen die Bevölkerung davon überzeugen, dass sich eine Rechtsverletzung nicht lohnt.
Die Generalprävention lässt sich in zwei Hauptformen unterteilen:
- Negative Generalprävention: Hier soll die Androhung und Verhängung von Strafen abschreckend wirken und potenzielle Täter von der Begehung einer Straftat abhalten. Es geht darum, durch die Sanktionierung von Straftaten ein allgemeines Bewusstsein dafür zu schaffen, dass sich kriminelles Verhalten nicht lohnt.
- Positive Generalprävention: Im Gegensatz zur negativen Generalprävention soll die positive Generalprävention das Vertrauen in die Rechtsordnung stärken und die Bereitschaft zur Einhaltung von Gesetzen fördern. Durch die konsequente Strafverfolgung soll das Gefühl vermittelt werden, dass die Rechtsordnung funktioniert und jeder vor dem Gesetz gleich ist.
Beispiele für generalpräventive Maßnahmen
- Hohe Strafen für schwere Straftaten: Durch die Verhängung hoher Strafen für besonders schwere Delikte wie Mord oder Raub soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden und potenzielle Täter abgeschreckt werden.
- Öffentliche Bekanntmachung von Urteilen: Die öffentliche Bekanntmachung von Strafurteilen kann eine abschreckende Wirkung entfalten und das Bewusstsein für die Folgen von Straftaten schärfen.
- Strafrechtsprävention:Maßnahmen der Strafrechtsprävention, wie etwa Aufklärungskampagnen oder die Förderung von sozialen Projekten, können dazu beitragen, Straftaten zu verhindern und das Vertrauen in die Rechtsordnung zu stärken.
Gerne steht unsere Kanzlei Ihnen im Rahmen des Strafrechts zur Rechtsberatung, Strafverteidigung oder Begleitung bei Einvernahmen zur Verfügung.
Quelle: Seiler S., Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4., überarbeitete Auflage (2017)
Anna Katharina Riedl, MSc