Anna Katharian Riedl, MSc
Februar 2025
Einmal Täter immer Täter? Spezialprävention im österreichischen Strafrecht
Die Spezialprävention stellt einen wesentlichen Bestandteil des österreichischen Strafrechts dar. Ihr Hauptziel besteht darin, durch gezielte Maßnahmen das Risiko einer erneuten Straffälligkeit des Täters zu verringern. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Bestrafung an sich, sondern ein präventiver Ansatz, der auf die verurteilte Person ausgerichtet ist. Im Grunde geht es darum, Ursachen für das strafbare Verhalten zu erkennen und individuelle Wege zu finden, um eine Rückfälligkeit zu vermeiden.
Die Spezialprävention kann dabei in folgende Bestandteile gegliedert werden:
- Abschreckung: Die erlebte Strafe soll den Täter dazu bewegen, in Zukunft keine Straftaten mehr zu begehen.
- Resozialisierung: Besonders wichtig ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung. Durch Bildungs- und Arbeitsprogramme, psychologische Betreuung oder Therapien sollen Täter befähigt werden, ein straffreies Leben zu führen.
- Unschädlichmachung: Bei schwerwiegenden Fällen, in denen von einer anhaltenden Gefährlichkeit ausgegangen wird, sorgt der Strafvollzug dafür, dass der Täter vorübergehend etwa durch eine langjährige Haftstrafe aus der Gesellschaft entfernt wird.
Im Gegensatz zur Generalprävention, deren Fokus auf der Allgemeinbevölkerung liegt, zielt die Spezialprävention ausschließlich auf die Abschreckung, Resozialisierung und den Schutz vor weiterem strafbaren Verhalten des Einzelnen ab. Dieser Ansatz unterstreicht die Überzeugung, dass Strafen nicht allein der Vergeltung dienen sollten, sondern auch die Chance auf einen Neuanfang ermöglichen müssen.
Das österreichische Strafrecht zeigt mit der Spezialprävention, dass die Wiedereingliederung straffälliger Menschen und der Schutz der Gesellschaft nicht im Widerspruch stehen, sondern durch gezielte Maßnahmen gemeinsam erreicht werden können.
Sollten Sie rechtliche Beratung oder Vertretung in strafrechtlicher Angelegenheit benötigen, steht die Kanzlei Dr. Leitinger & Dr. Leitinger Rechtsanwälte GmbH Ihnen dabei gerne zur Seite.
Quellen:
Seiler S., Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4., überarbeitete Auflage (2017)
Rechnungshof Österreich. Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz., Parlament der Republik Österreich (2024)
Anna Katharina Riedl, MSc