Lejla Puskar,
März 2025

Arbeit aus der Skihütte oder dem Kaffeehaus? – Das neue Telearbeitsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des neuen Telearbeitsgesetzes am 1. Jänner 2025 hat sich die Bedeutung des klassischen Homeoffice verändert. Das Telearbeitsgesetz regelt nun, dass Arbeitnehmer:innen auch außerhalb ihrer eigenen vier Wände arbeiten können. Doch bedeutet dies, dass man grundsätzlich von überall aus arbeiten darf?

Telearbeit und ihre Örtlichkeiten

Laut § 2 h Abs. 1 des Telearbeitsgesetzes liegt Telearbeit vor, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig ihre Arbeitsleistungen unter Verwendung der erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie außerhalb des Unternehmens erbringen, etwa in ihrer Wohnung oder einer anderen, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit. Das heißt, nicht nur die eigene Wohnung ist als Arbeitsort erlaubt, sondern auch andere, vom Arbeitnehmer selbst gewählte Orte, wie zum Beispiel Büroräume in Coworking-Spaces oder Internet-Cafés. Das bedeutet, dass auch das Arbeiten aus einem Kaffeehaus oder einer Skihütte grundsätzlich möglich ist. Allerdings muss diese Form der Telearbeit durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin genehmigt werden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Datenschutz: Ungesicherte Internetverbindungen oder unzureichend geschützte Bildschirme könnten zu Datenschutzverletzungen führen und müssen daher vermieden werden.

Unfallversicherung und Telearbeit

Bei der Telearbeit an Orten außerhalb der eigenen Wohnung, etwa in einem Kaffeehaus, greift die Unfallversicherung nur während der tatsächlichen Arbeitszeit. Der Weg zum Arbeitsplatz, wie etwa der Weg zum Kaffeehaus, ist jedoch nicht durch die Unfallversicherung gedeckt. Sollte es auf dem Weg zu diesem Arbeitsplatz zu einem Unfall kommen, besteht kein Versicherungsschutz.

Zusätzlich könnte es weitere Regelungen und Anforderungen bezüglich der Arbeitszeit, der Arbeitsausstattung oder der spezifischen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber geben, die ebenfalls beachtet werden sollten.

 

Gerne steht Ihnen die Kanzlei Dr. Leitinger & Dr. Leitinger Rechtsanwälte zur rechtlichen Beratung im Arbeitsrecht und weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung.

Lejla Puskar

Quellen: Lexisnexis.at; Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 2024, Teil I, Nr. 110

 

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