Lejla Puskar,
November 2024

Rückforderung von Servicegebühren bei Mobilfunkanbietern

In den letzten Jahren haben viele Mobilfunkanbieter in Österreich Servicegebühren eingeführt. Diese Gebühren werden meist jährlich oder halbjährlich erhoben und dienen laut den Anbietern für den allgemeinen Verwaltungsaufwand oder technische Verbesserungen. Für Verbraucher:innen stellt sich die Frage, ob diese Servicegebühren rechtens sind und ob in jenem Fall eine Rückforderung möglich ist. Der Oberste Gerichtshof setzte der Erhebung dieser Servicegebühren mit einer rezenten Entscheidung ein Ende.

Im Kern geht es um Servicegebühren, die Mobilfunkunternehmen unabhängig von einer erbrachten Zusatzleistung verlangen. Der OGH hat entschieden, dass solche Pauschalen in bestimmten Fällen keine zulässige Gegenleistung darstellen und somit rückforderbar sein können. Diese Entscheidung betrifft vor allem allgemeine Servicepauschalen, die nicht an konkrete Zusatzleistungen oder Kundenwünsche gebunden sind.

Die Grundlage zur Rückforderung der Servicepauschale bildet ein Urteil des Obersten Gerichtshof gegen einen Fitnesscenter-Betreiber. Der OGH hat entschieden (OGH 18.10.2022, 4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p), dass die Verrechnung von Servicepauschalen in Fitnessstudios als unzulässig, intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG und gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB gilt. Dieses Urteil bezieht sich nicht nur auf Fitnesscenter, sondern auch auf Mobilfunkanbieter.

Die Servicegebühren gelten als widerrechtlich erhobene Gebühren, weshalb Verbraucher:innen das Recht zukommt, die Servicepauschale bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen iSd § 1478 ABGB. Als Ausgleich für den finanziellen Aufwand, der mit der unrechtmäßigen Gebührenerhebung hinzukommt, gilt bei der Rückforderung das Recht auf 4% p.a. Zinsen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne bei der Unterstützung und Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche zur Verfügung.

 

Quelle:

OGH 18.10.2022, 4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p.

                                                                                                                                                                             Lejla Puskar

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