
Dr. Florian Leitinger, LL.M.
Kolumne: Zusammen ein Haus gebaut
Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger erklärt in seiner aktuellen Kolumne, warum bei der Trennung von Lebensgefährten klare Dokumentation und kühle Köpfe über den Streit um Immobilien entscheiden.
Im Trennungsfall geht es oft um die Aufteilung von Immobilienvermögen. Während es im Scheidungsfall durch das eheliche Aufteilungsverfahren gesetzliche Regelungen gibt, ist das bei Lebensgefährten anders. Sie bleiben auch weiterhin Eigentümer dessen, was sie während des Zusammenlebens erworben haben und teilen gemeinsam Aufgebautes quasi wie ehemalige Vertragspartner auf.
So oder so ist es von Vorteil, wenn man seine Leistungen, die für das gemeinsame Haus erbracht wurden, ordentlich dokumentiert hat. Ich erinnere mich noch gut an einen Bauherrn, der, selbst aus der Baubranche kommend, jede Rechnung fein säuberlich nummeriert und aufgehoben hatte. Jede Arbeitsstunde war verzeichnet. Auf diesem Fundament war es leichter, in den nachfolgenden außergerichtlichen Verhandlungen zuerst zu einer objektiven Grundlage und dann zu einer Lösung zu kommen.
Dennoch waren die Emotionen hoch. Die Beteiligten lieferten sich beim ersten Zusammentreffen noch Schreiduelle. Für alle Fälle gilt jedoch, diese Verhandlungen möglichst zügig zu führen und auf eine konstruktive Ebene zu bringen. Sonst hat man beim Hausbau hart gearbeitet und über die Jahre viel gespart und gibt es dann in der Emotion der Trennung und des Streits leichtfertig für Verfahrenskosten aus. Den Weg bis zu einer gütlichen Einigung erarbeite ich mit meinen Mandanten immer gemeinsam.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
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Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-lokales/zusammen-ein-haus-gebaut_a7430033
