Dr. Florian Leitinger, LL.M.

Kolumne: Väterrechte versus Mütterrechte

Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger nimmt diesmal anhand eines Falles Bezug auf einen Scheidungsvergleich als tragfähige Lösung – weg von „Väterrechten“ oder „Mütterrechten“.

Ich bereitete mich auf eine Gerichtsverhandlung für meinen Mandanten vor. Seine Frau war überraschend mit dem gemeinsamen Kind ausgezogen. Sie hatte das offenbar schon seit Längerem geplant und mit Freundinnen Anträge an die BH und das Gericht vorbereitet. Unter anderem wollte sie, dass ihr vom Bezirksgericht die alleinige Obsorge für das Kind zugesprochen wird. Anders als im Fernsehen gilt in Österreich aber grundsätzlich die gemeinsame Obsorge. Es müssen – zu Recht – schon erhebliche Gründe vorliegen, um von diesem Konzept der geteilten Verantwortung für die Kinder zugunsten eines Elternteils abzuweichen. Kinder brauchen einen Vater und eine Mutter – und sie haben ein Recht darauf. Auch wenn die Eltern das mitten im „Rosenkrieg“ manchmal nicht gerne hören wollen.

Konstruktive Gespräche

Als Rechtsanwalt richte ich meinen Fokus in solchen Situationen vor allem darauf, möglichst rasch wieder zu konstruktiven Gesprächen zu kommen. Weg von der permanenten Betonung von „Väterrechten“ oder „Mütterrechten“, hin zu tragfähigen Lösungen für eine gute Zukunft. Im konkreten Fall konnte so eine Gesamtlösung erreicht werden. Statt langen Rechtsstreitigkeiten über einzelne Anträge der Mutter gab es einen gemeinsam erarbeiteten Scheidungsvergleich.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel. 03172/41919
www.ra-leitinger.at

Quelle: https://www.meinbezirk.at/steiermark/c-wirtschaft/vaeterrechte-versus-muetterrechte_a6992061

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