
Dr. Florian Leitinger, LL.M.
Kolumne: Sofortige, fristlose Entlassung
In seiner Kolumne erklärt Rechtsanwalt Dr. Leitinger, dass unberechtigte Entlassungen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und nur aus schwerwiegenden Gründen zulässig sind.
Der wohl berühmteste Satz aus der TV-Karriere von Donald Trump lautet: „You are fired.“ Auch bei uns versteht man landläufig unter Entlassung oft ganz unterschiedliche Formen der Beendigung von Dienstverhältnissen. Rechtlich bezeichnet dieser Begriff jedoch nur die fristlose Beendung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
Eine Entlassung erfolgt nur dann berechtigt, wenn ein Entlassungsgrund vorliegt. Sie muss auch unverzüglich ausgesprochen werden. Maximal eine kurze Überlegungsfrist wird dem Arbeitgeber zugestanden. Soweit die Theorie. In der Praxis ist es oft schwierig, in einer angespannten Situation schnell und richtig zu entscheiden.
Unberechtigte Entlassungen ziehen oft gravierende finanzielle Konsequenzen nach sich. So mancher Arbeitgeber findet sich wenige Tage nach Ausspruch der Entlassung in einem Gerichtsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht wieder. Ich habe einmal einen Gastwirt vertreten, der seinen Koch entlassen hat, nachdem dieser gegenüber Arbeitskollegen übergriffig und sogar gewalttätig geworden war.
Der entlassene Koch hat die Entlassung zwar angefochten. Nach Einvernahme sämtlicher Kollegen hat ihm das Gericht letztlich nicht Recht gegeben. Die Entlassung war berechtigt. Diebstahl, Veruntreuung, sexuelle Belästigung oder Beschimpfungen können etwa auch Entlassungsgründe darstellen.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
www.ra-leitinger.at
Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-wirtschaft/sofortige-fristlose-entlassung_a7162977
