Dr. Florian Leitinger, LL.M.

Kolumne: Kontaktrecht für Eltern und Kinder

In seiner aktuellen Kolumne thematisiert Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger das Kindeswohl im Kontaktrecht – und warum beide Eltern trotz Konflikten Verantwortung tragen.

Kinder haben in Österreich nicht ohne Grund ein Kontaktrecht zu beiden Eltern. Leider wird das oft ausgeblendet, wenn Väter und Mütter nach einer Trennung und möglicherweise vielen Verletzungen erbittert über ihr Kontaktrecht streiten. Es ist auch ein Recht des minderjährigen Kindes auf den Kontakt zu seinem Vater und zu seiner Mutter. Dabei geht es vor allem um das Kindeswohl.

In einem aktuellen Fall war der letzte Kontakt der Kinder zu ihrem Vater bereits fünf Monate her. Es gab allerhand Gründe, die vorgeschoben wurden, weshalb der Kontakt nicht stattfinden könne. Letztlich leiden an so einer Situation die Kinder am meisten. Damit der Kontakt zwischen dem Kind und den Eltern funktioniert, müssen beide Elternteile sachlich daran und an sich arbeiten. Als Rechtsanwalt unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten dabei, wieder zurück zu einer konstruktiven Handhabung zu kommen. Das mag manchmal schwer vorstellbar sein, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern schon sehr gelitten hat.

Ein regelmäßiges Funktionieren des Kontaktrechts ist notfalls gerichtlich durchzusetzen. Die regelmäßige Einhaltung der Kontaktrechtstermine ist wichtig, damit sich das Kind darauf verlassen kann.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
www.ra-leitinger.at

Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-wirtschaft/kontaktrecht-fuer-eltern-und-kinder_a7816895

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