Dr. Florian Leitinger, LL.M.

Kolumne: Der letzte Wille geschehe

In der aktuellen Kolumne von Dr. Leitinger wird der häufige Streit um Erbrecht und die Anfechtbarkeit von Testamenten sowie deren Auswirkungen auf Familien diskutiert.

Der Streit über das bessere Erbrecht entzweit oft ganze Familien. Bei vielen Erbrechtsstreitigkeiten steht die Anfechtbarkeit von Testamenten im Mittelpunkt. Denn gerade durch die Einsetzung von Erben kommt es zu Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge. Oft geht es um Formmängel bei der Testamentserrichtung, wenn also das Testament die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Es gibt aber auch Fälle, in denen ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung überhaupt noch testierfähig war, also die Bedeutung und die Folgen seiner letztwilligen Verfügung verstehen und sich entsprechend verhalten konnte. Vor Jahren habe ich die Geschwister eines Verstorbenen vertreten, der kurz vor seinem Tod ein neues Testament errichtet hatte. Laut dieser letztwilligen Verfügung wäre ein Freund, den er erst kürzlich zuvor bei sportlichen Aktivitäten kennengelernt hatte, zum Alleinerben geworden.

Meine Mandanten waren sich sicher, dass dies nicht dem letzten Willen ihres verstorbenen Bruders entsprochen haben konnte. Dies ergab schließlich auch das dazu geführte Gerichtsverfahren. Im Beisein eines psychiatrischen Sachverständigen vernahm das Gericht viele Zeugen und stellte fest, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage war, ein Testament zu errichten. Das Testament war sohin ungültig.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
www.ra-leitinger.at

 

Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-lokales/der-letzte-wille-geschehe_a7147437

Wir beraten
Sie gerne!
Termin vereinbaren