Dr. Florian Leitinger, LL.M.

Kolumne: Das bleibt alles unter uns

In der aktuellen Kolumne von Dr. Leitinger steht die anwaltliche Verschwiegenheit im Mittelpunkt – ein zentrales Fundament jeder Strafverteidigung.

Was im Besprechungszimmer unserer Kanzlei besprochen wird, bleibt unter uns. Oft betone ich gleich zu Beginn diesen Grundpfeiler unserer Arbeit als Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen: die anwaltliche Verschwiegenheit.

Gerade dann, wenn es in Gesprächen ans „Eingemachte“ geht. Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, zählt zunächst das offene Gespräch und die rechtliche Bewertung der Situation. Dafür braucht es die anwaltliche Verschwiegenheit. In so manchen scheinbar ausweglosen Situationen waren ein offenes Gespräch und aufmerksames Zuhören die ersten Schritte zur Bewältigung großer Probleme.

Diese Schritte müssen gesetzt werden, auch wenn es manches Mal erst dazu kommt, wenn die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt oder eine Ladung zur Strafverhandlung erfolgt ist. Ich habe in den letzten Jahren viele Menschen in Strafsachen vertreten und meinen Mandanten in größeren und kleineren Prozessen beigestanden. Diese Fälle waren so vielfältig, dass ich überzeugt bin, dass beinahe jeder in eine Situation geraten kann, die ein Strafverfahren nach sich zieht.

In unserem Rechtsstaat hat ein Beschuldigter das wesentliche Recht, einen Verteidiger beizuziehen, der seine Sicht der Dinge vertritt und in den Prozess einbringt. Eine Stadt zum Leben braucht neben Ärzten, Notaren, Priestern, Banken und Schulen eben auch Strafverteidiger.

Ihr Rechtsanwalt, Dr. Florian Leitinger
Tel. 03172/41619
www.ra-leitinger.at

Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-ungelistet/das-bleibt-alles-unter-uns_a7720483

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