
Dr. Florian Leitinger, LL.M.
Kolumne: Besitzstörung bekämpfen
Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger erklärt, wie man sich mit einer Besitzstörungsklage gegen unliebsame Störungen wehren kann, warum es aber auch gut ist, dass die Kosten dafür nun gedeckelt werden.
Ich vertrete als Rechtsanwalt auch Mandanten, die sich gegen unliebsame Störungen mittels Besitzstörungsklage zur Wehr setzen. Zum Beispiel ein Unternehmen im Gesundheitsbereich, das nicht alle seine Kundenparkplätze nutzen konnte, weil ein Mieter des Nachbarhauses immer dort parkte. Oder die Bewohner eines Grazer Innenstadthauses, die am Abend mit den Kindern und den Einkäufen im Auto nicht im Innenhof parken konnten, weil alles verstellt war. Da ist es gut, dass der Gesetzgeber mit der Besitzstörungsklage ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur Klärung eingeführt hat. Das Abschleppen von Kfz ist nämlich nur in eingeschränkten Fällen erlaubt, zum Beispiel wenn das Kfz in verkehrsbeeinträchtigend, etwa in zweiter Spur oder auf Schienen, abgestellt wurde. Sonst stellt das Abschleppen unzulässige Selbsthilfe dar. Leider hat das derzeitige System der Besitzstörungsklagen aber auch zu missbräuchlicher Handhabung geführt. So erhalten Kfz-Lenker für nur kurzfristiges Wenden oder Parken oft serienmäßig Drohungen mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen. Den Empfängern wurde angeboten, Beträge von bis zu € 400 zu bezahlen, damit auf das Recht eine Besitzstörungsklage einzubringen verzichtet wird. Dem schiebt die Bundesregierung nun einen Riegel vor, in dem sie die Kosten für Besitzstörungsklagen deckelt. Das ist gut so.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
www.ra-leitinger.at
Quelle: https://www.meinbezirk.at/weiz/c-lokales/besitzstoerung-bekaempfen_a7639222
